Aufgaben
Zuerst ein Blick zurück
Am 14. Juni 1995 trat in Nordrhein-Westfalen die Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung, kurz SV-VO , in Kraft.
Damit wurde erstmals in Deutschland die bis dahin durch die unteren Bauaufsichts-
behörden mit Hilfe von Prüfingenieuren ausgeübte hoheitliche Aufgabe der bauauf-
sichtlichen Prüfungen auf ausschließlich privatrechtlich eigenverantwortlich tätige Sachverständige übertragen. Das Modell hat sich bewährt und ist von anderen Bundesländern übernommen worden.
In der Folge wurde zur Unterstützung der Sachverständigen am 16. Februar 2000 die Bewertungsstelle BKS-NRW gegründet, die ihre Arbeiten am 1. Juli 2000 aufnahm. Seit dem 1. Januar 2006 firmiert sie unter dem Namen bvs-NRW und übernimmt neben der Bewertung auch die Verrechnung.
Wer sind staatlich anerkannte Sachverständige in NRW ?
Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung der Standsicherheit sind Mitglieder der Ingenieurkammer-Bau NRW, die das Anerkennungsverfahren nach dem zweiten Abschnitt §§ 8 ff. SV-VO erfolgreich abgeschlossen haben, und Prüfingenieure für Bau-
statik aus anderen Bundesländern auf Antrag. Zuständig für die Anerkennung ist die
Ingenieurkammer-Bau NRW
Herr Dipl.-Ing. Christoph Heemann
Geschäftsführer
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
T. 0211 – 13067 – 0
F. 0211 – 13067 – 150
E. info@ikbaunrw.de
I. www.ikbaunrw.de
Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach einem staatlich anerkannten Sachverständigen für Ihr Bauvorhaben behilflich.
Welches Honorar erhalten Sachverständige ?
Die Prüftätigkeit (Vier-Augen-Prinzip) ist eine zentrale bausicherheitsrechtliche Anforderung des Gesetzgebers und wird durch die staatlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt. Das Honorar für die Prüfung hat der Gesetzgeber in der SV-VO geregelt. Insofern ist das festgeschriebene Honorar wie eine Prüfgebühr anzusehen, die nicht verhandelbar ist und auch keinen Spielraum für einen Nachlass zulässt.
Das Honorar richtet sich nach dem festgelegten Prüfumfang (in der Regel sind dies die rechnerischen Nachweise der Standsicherheit, Konstruktionszeichnungen, Brandschutz-
nachweise, Sonderleistungen und die Bauüberwachung), nach der Honorarzone (das ist der statisch-konstruktive Schwierigkeitsgrad, in den die bauliche Anlage einzustufen ist) und nach den anrechenbaren Kosten der baulichen Anlage.
Staatlich anerkannte Sachverständige müssen sich auf der Baustelle stichprobenhaft von der Übereinstimmung der Bauausführung mit den geprüften Unterlagen überzeugen. Dies sichert die Qualität der Bauwerke. Wie sich Pfusch am Bau auswirken kann zeigen Beispiele von Bauschäden im Weltspiegel.
Was macht eigentlich die bvs-NRW?
Die Bewertungs- und Verrechnungsstelle, kurz bvs-NRW, ist eine Einrichtung der in Nordrhein-Westfalen staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit.
Aufgabe der bvs-NRW ist die Erbringung von Dienstleistungen für die Sachverständigen auf der Grundlage der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Sachverständigenverordnung SV-VO.
Soweit rechtlich zulässig, macht sie verbindliche Aussagen zur Honorierung der Prüfung baulicher Anlagen, ist um eine einheitliche Vertragsgestaltung bemüht und wickelt den Zahlungsverkehr zwischen Sachverständigen und Auftraggeber ab.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erbringung von Rat und Hilfe in Rechtsangelegenheiten.
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit von Sachverständigen und bvs-NRW ?
Die bvs-NRW unterstützt die Sachverständigen bei der Abwicklung von Prüfungen der Standsicherheit nach Landesbauordnung und Sachverständigenverordnung.
Bei Bauvorhaben mit anrechenbaren Kosten ab 100.000 Euro erhält die bvs-NRW die Honoraranfrage vom Sachverständigen, bewertet die Prüfleistungen für das Bauvorhaben und schickt die Honorarermittlung an den Anfragenden.
Im Auftragsfalle übernimmt die bvs-NRW die Abrechnung im Namen des beauftragten Sachverständigen.
Melde-Formulare und weitere Erläuterungen für Sachverständige liegen im Mitgliederbereich unter Zusammenarbeit. Gerne geben Ihnen auch die Mitarbeiter der bvs-NRW Auskunft.