Welches Honorar erhalten Sachverständige ?
Die Prüftätigkeit (Vier-Augen-Prinzip) ist eine zentrale bausicherheitsrechtliche Anforderung des Gesetzgebers und wird durch die staatlich anerkannten Sachverständigen durchgeführt. Das Honorar für die Prüfung hat der Gesetzgeber in der SV-VO geregelt. Insofern ist das festgeschriebene Honorar wie eine Prüfgebühr anzusehen, die nicht verhandelbar ist und auch keinen Spielraum für einen Nachlass zulässt.
Das Honorar richtet sich nach dem festgelegten Prüfumfang (in der Regel sind dies die rechnerischen Nachweise der Standsicherheit, Konstruktionszeichnungen, Brandschutz-
nachweise, Sonderleistungen und die Bauüberwachung), nach der Honorarzone (das ist der statisch-konstruktive Schwierigkeitsgrad, in den die bauliche Anlage einzustufen ist) und nach den anrechenbaren Kosten der baulichen Anlage.
Staatlich anerkannte Sachverständige müssen sich auf der Baustelle stichprobenhaft von der Übereinstimmung der Bauausführung mit den geprüften Unterlagen überzeugen. Dies sichert die Qualität der Bauwerke. Wie sich Pfusch am Bau auswirken kann zeigen Beispiele von Bauschäden im Weltspiegel.