Staatlich anerkannte Sachverständige
In Nordrhein-Westfalen wurde zur Prüfung der Standsicherheit der staatlich anerkannte Sachverständige eingeführt.
Staatlich anerkannte Sachverständige (SV)
- werden von der beauftragten Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt
- werden nur dann staatlich anerkannt, wenn sie die notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen und zuverlässig sind
- verlieren ihre staatliche Anerkennung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog verstoßen
Die Sachverständigen werden von der zuständigen Anerkennungsstelle entsprechend eines festgelegten Pflichtenkataloges bei ihrer Tätigkeit überwacht.
Listen der staatlich anerkannten Sachverständigen werden von der Anerkennungsstelle geführt. Wir helfen Ihnen gern bei der SV-Suche.