Eingeführte Baubestimmungen

8. Februar 2021, 9:29 Uhr

Anforderungen an die Prüfung

Die Landesbauordnung verlangt, dass bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zuhalten sind, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht gefährdet wird. Dazu sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Als allgemein anerkannte Regeln der Technik gelten auch die von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten Regeln.

Nach § 72 Abs. 4 BauO NRW sind nur die allgemein bauaufsichtlich eingeführten technischen Regeln in der Liste der Technischen Baubestimmungen von staatlich anerkannten Sachverständigen auf ihre Beachtung durch die am Bau Beteiligten zu prüfen.

Technische Baubestimmungen

nach § 3 Abs. 2 BauO NRW 2018 gemäß Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) von Juni 2019

-> Archiv

Stand der Technik

Die neueste, von der Bauministerkonferenz verabschiedete Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen finden Sie unter www.bauministerkonferenz.de in der Rubrik „Mustervorschriften / Mustererlasse“ im Ordner „Bauaufsicht / Bautechnik“ unter dem Punkt „Liste der Technischen Baubestimmungen“.

Die Muster-Liste dient als Grundlage für die Umsetzung in spezifisches Landesrecht. Sie entfaltet somit keine unmittelbare Rechtswirkung. Jedes Land entscheidet, in welchem Umfang die Landesregelung dem Muster folgt.

DIN 1055

Im Anhang der aktuelllen Liste der Technischen Baubestimmungen ist die Zuordnung der Windzonen und der Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen in NRW – gültig ab 2007 – aufgeführt …weiter->

DIN 4149

Das Bauministerium und der Geologische Dienst NRW haben eine Karte erstellt, die den Grad an Erdbeben- gefährdung bis auf die Grenzen der Gemarkungen aufschlüsselt …weiter->

Eine weniger detaillierte Abfrage zur Zuordnung von Orten zu Erdbebenzonen bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum in Potsdam auf seiner Service-Seite.

Hinweise für das Bauen in Erbebengebieten Baden-Württembergs gibt die Broschüre Erdbebensicheres Bauen des dortigen Wirtschaftsministeriums.

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