Die bvs-NRW ist eine Service-Einrichtung für staatlich anerkannte Sachverständige bei Prüfungen der Standsicherheit in Nordrhein-Westfalen. Die bvs-NRW sorgt für die rechtskonforme Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen in der Sachverständigenverordnung und übernimmt die Bewertung und die Verrechnung von baustatischen Prüfungen. Sie leistet damit einen Beitrag für die Aufrechterhaltung der Qualität bautechnischer Prüfungen. Dem Bauherrn entstehen durch die Einschaltung der bvs-NRW keine zusätzlichen Kosten. Nähere Informationen finden Sie unter Aufgaben der bvs-NRW.
bvs-NRW
SV-VO 2009
Ab dem 28. Dezember 2009 gilt die Sachverständigenverordnung vom 29. April 2000 in Verbindung mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO) vom 17. November 2009, der Verordnung zur Entfristung vom 24.11.2014 und der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 27. März 2018.
Neue Studie: Treibhausgasemissionen in der Tragwerksplanung
Wie sich Treibhausgasemissionen bereits in der Planungsphase reduzieren lassen, zeigt eine aktuelle Studie, die die VPI Landesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. zusammen mit der Ingenieurkammer-Bau NRW beim Lehrstuhl für Tragkonstruktion der TU Dortmund in Auftrag gegeben hat. Ziel der rund 150-seitigen Studie ist es, geeignete Maßnahmen aufzuzeigen und Tragwerksplanerinnen und -planer für dieses Thema zu sensibilisieren. Dabei liegt der Fokus auf Decken- und Wandsystemen, den bei üblichen Hochbauten volumen- und masseintensivsten Bauteilen.
Bewertungsstelle
Im Februar 2000, fünf Jahre nach Inkrafttreten der ersten Sachverständigenverordnung im Jahre 1995, wurde die Bewertungsstelle, Vorläufer der bvs-NRW, für NRW gegründet.
Das war Anlass, „10 Jahre Bewertungsstelle“ im Juni 2010 mit einem kleinen Empfang und einem Besuch des Museums Folkwang zu feiern.
ARGEBAU
Die Bauministerkonferenz, Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU), erörtert Fragen und trifft Entscheidungen zum Wohnungswesen, Städtebau und Baurecht und zur Bautechnik, die für die Länder von gemeinsamer Bedeutung sind.
Sie formuliert Länderinteressen gegenüber dem Bund und gibt Stellungnahmen auch gegenüber anderen Körperschaften und Organisationen ab.
Aktuelle Hinweise der ARGEBAU finden Sie in Vorschriften unter dem Stichwort „Hinweise“.
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