Aktuell

13. Juli 2021, 11:30 Uhr

bvs-NRW

Die bvs-NRW ist eine Service-Einrichtung für staatlich anerkannte Sachverständige bei Prüfungen der Standsicherheit in Nordrhein-Westfalen. Die bvs-NRW sorgt für die rechtskonforme Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen in der Sachverständigenverordnung und übernimmt die Bewertung  und die Verrechnung von baustatischen Prüfungen. Sie leistet damit einen Beitrag für die Aufrechterhaltung der Qualität bautechnischer Prüfungen. Dem Bauherrn entstehen durch die Einschaltung der bvs-NRW keine zusätzlichen Kosten. Nähere Informationen finden Sie unter Aufgaben der bvs-NRW.

SV-VO 2009

Ab dem 28. Dezember 2009 gilt die Sachverständigenverordnung vom 29. April 2000 in Verbindung mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO) vom 17. November 2009, der Verordnung zur Entfristung vom 24.11.2014 und der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung vom 27. März 2018. -> Sachverständigenverordnung

Bewertungsstelle

Im Februar 2000, fünf Jahre nach Inkrafttreten der ersten Sachverständigenverordnung im Jahre 1995, wurde die Bewertungsstelle, Vorläufer der bvs-NRW,  für NRW gegründet.

Das war Anlass, „10 Jahre Bewertungsstelle“ im Juni 2010 mit einem kleinen Empfang und einem Besuch des Museums Folkwang zu feiern.

ARGEBAU

Die Bauministerkonferenz, Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU), erörtert Fragen und trifft Entscheidungen zum Wohnungswesen, Städtebau und Baurecht und zur Bautechnik, die für die Länder von gemeinsamer Bedeutung sind.

Sie formuliert Länderinteressen gegenüber dem Bund und gibt Stellungnahmen auch gegenüber anderen Körperschaften und Organisationen ab.

Aktuelle Hinweise der ARGEBAU finden Sie in Vorschriften unter dem Stichwort „Hinweise“.

Termine

15.-17.09.22   BVPI Arbeitstagung 2022 in Berlin
25.10.22   30. Bautechnisches Seminar NRW
17.11.22   Mitgliederversammlung VPI-NRW
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