Informationen zur Honorarermittlung
24. Januar 2022, 10:00
Uhr
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Der Arbeitskreis „Informationen zur Ermittlung der Honorare bei Prüfungen nach der Sachverständigenverordnung“ der Landesvereinigung der Prüfingenieure für Baustatik NW gibt Hinweise zur Honorarermittlung bei Prüfungen der Standsicherheit in Nordrhein-Westfalen heraus. Grundlage ist die Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SV-VO) – Sachverständigenverordnung. Im Interesse einer einheitlichen Durchführung der Honorarermittlung nimmt der Arbeitskreis Stellung zu Fragen, die die honorarmäßige Abrechnung der Prüfung betreffen.
Informationen komplett:
Hier finden Sie die aktuelle Fassung in einer PDF-Datei:
Information-2026.pdf