Vordach
26. Januar 2012, 14:02
Uhr
Muss für ein Vordach die Standsicherheit bei einem prüfpflichtigen Bauvorhaben rechnerisch nachgewiesen und geprüft werden?
Für ein Vordach muss ein rechnerischer Nachweis bzw. Verwendbarkeitsnachweis auf der Grundlage der Eingeführten Technischen Baubestimmungen oder einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung geführt oder es muss eine Zustimmung im Einzelfall erwirkt werden. Die Nachweise sind zu prüfen. Lediglich bei Terrassenüberdachungen, die nicht Teil einer Baumaßnahme sind und nach § 65 BauO NRW keiner Baugenehmigung bedürfen, braucht der Standsicherheitsnachweis nicht geprüft zu werden.
26. Januar 2012, 14:02
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