Werbeanlage nachträglich errichtet

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6. September 2006, 14:03 Uhr

Wer ist für die Standsicherheit einer Werbeanlage verantwortlich, die nachträglich an einer geprüften Stahlhalle befestigt werden soll?

Grundsätzlich kann bei jeder neuen Baugenehmigung auch ein neuer Sachverständiger beauftragt werden. Nach Landesbauordnung sind aber Werbeanlagen nicht prüfpflichtig. Hier liegt die Verantwortung alleine beim Bauherrn bzw. beim Entwurfsverfasser.

Wenn Bedenken hinsichtlich der Standsicherheit bestehen, dann sollte die untere Bauaufsicht informiert werden, die bei Gefahr in Verzug entsprechend handelt.

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6. September 2006, 14:03 Uhr
20. Bautechnisches Seminar 2011
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