Expositionsklassen
Muss der Sachverständige die Expositionsklassen überprüfen?
Die Angaben der Expositionsklassen gehören bereits in die Statik und sollten in Anbetracht der Nutzung zwischen Bauherrn und Planer festgelegt werden. Die Festlegungen der Expositionsklassen fallen in erster Linie in den Verantwortungsbereich des Tragwerksplaners in Abstimmung mit dem Entwurfsverfasser. Falls die Festlegungen nicht plausibel erscheinen, sollte zunächst versucht werden, mit dem Tragwerksplaner die Einstufung zu klären.
Falls der Tragwerksplaner entgegen der Bedenken des Prüfers auf seine Einstufung besteht, müssen die speziellen Randbedingungen der Einstufung im Prüfbericht vermerkt werden. Damit wird vor dem Hintergrund der Haftung bei einer privatrechtlichen Prüfung auch die Informationspflicht der Prüfer erfüllt, wenn erkennbar ist, dass für den Anwendungsfall eine mit Nutzungseinschränkungen verbundene Expositionsklasse verwendet werden soll.