Prüfleistungen

25. Oktober 2018, 11:28 Uhr

Wozu Sachverständige ?

Jede bauliche Anlage wird nach ganz individuellen Gesichtspunkten des Bauherrn hergestellt und ist somit ein Unikat. Um so wichtiger ist es, Fehler schon vor der Bauausführung zu erkennen, zu beseitigen und damit Bauschäden vorbeugend zu vermeiden.

Seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes garantieren die Prüfingenieure für Baustatik und die staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit im Rahmen ihrer Tätigkeit die Sicherheit im Interesse des Bauherrn und der Allgemeinheit – und damit das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Staatlich anerkannte Sachverständige

In Nordrhein-Westfalen wurde zur Prüfung der Standsicherheit der staatlich anerkannte Sachverständige eingeführt.

Staatlich anerkannte Sachverständige (SV)

  • werden von der beauftragten Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt
  • werden nur dann staatlich anerkannt, wenn sie die notwendigen persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen und zuverlässig sind
  • verlieren ihre staatliche Anerkennung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog verstoßen

Die Sachverständigen werden von der zuständigen Anerkennungsstelle entsprechend eines festgelegten Pflichtenkataloges bei ihrer Tätigkeit überwacht.

Listen der staatlich anerkannten Sachverständigen werden von der Anerkennungsstelle geführt. Wir helfen Ihnen gern bei der SV-Suche.

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