Zusammenarbeit

22. Mai 2019, 17:34 Uhr

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Alle Prüftätigkeiten in Ihrer Eigenschaft als staatlich anerkannter Sachverständiger fallen unter die Sachverständigenverordnung und sind der bvs-NRW zu melden.

Danach sind auch Baumaßnahmen der Städte, Stadtbahnbauämter (U-Bahn), Bau- und Liegenschaftsbetriebe  (BLB NRW), Landschaftsverbände, Staatlichen Umweltämter (STUA), Ruhrverbände und Brückenbauämter grundsätzlich im Rahmen von Baugenehmigungen durch die Baubehörde von der Meldepflicht betroffen.

Ausgenommen sind lediglich Tätigkeiten, die von der unteren Bauaufsicht, von der Deutschen Bahn, von Straßen NRW (früher Landschaftsverbände) oder von Wasser- und Schifffahrtsämtern beauftragt werden und bei denen Sie als fachlich besonders qualifizierter Ingenieur und nicht in Ihrer Eigenschaft als staatlich anerkannter Sachverständiger tätig sind.

Aufgaben

Die bvs-NRW unterstützt Sie bei der Abwicklung von Prüfungen der Standsicherheit mit anrechenbaren Kosten  ³ 100.000 Euro nach Landesbauordnung und Sachverständigenverordnung und übernimmt für Sie die Honorarermittlung und die weitere Abwicklung mit dem Auftraggeber.

VPI-Mitglieder sind nach der Satzung der „Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V.“ verpflichtet, bei der Ausführung von Prüfaufträgen in NRW die Dienste der Bewertungs- und Verrechnungsstelle in Anspruch zu nehmen.

Der Ablauf sieht im Einzelnen folgendermaßen aus:

Meldung Projektdaten

Nach der Honoraranfrage bei Ihnen informieren Sie den Bauherrn über die Weitergabe der Unterlagen an die bvs-NRW, z.B. mit einem solchen Schreiben, und melden uns mit dem Formular Meldung Projektdaten alle notwendigen Angaben zum Projekt per Fax. Auf Nachfrage sind uns weitere Unterlagen zum Bauvorhaben zur Verfügung zu stellen.

Auf dieser Grundlage bewerten wir das Projekt und bereiten die Beauftragung vor. Der Anfragende erhält von uns zwei Exemplare der Beauftragung mit der zugehörigen Honorarermittlung. Im Auftragsfall sendet er beide Exemplare unterschrieben an Sie weiter. Der Prüfauftrag kommt zustande, indem Sie eine Beauftragung gegengezeichnet an den Auftraggeber zurückschicken (und dabei den Nachweis einer Haftpflichtversicherung beilegen). Bei einer Beauftragung durch einen Bevollmächtigten muss eine 12_vollmacht_stand_mai_09.pdf vorliegen.

Danach informieren Sie die bvs-NRW durch Übermittlung einer Kopie der Beauftragung und beginnen mit der Prüfung der Standsicherheit.

Meldung Abrechnungsdaten

Mit dem Formular Meldung Abrechnungsdaten informieren Sie uns, sobald eine (Teil-) Leistung erbracht worden ist und in Rechnung gestellt werden soll.

Die bvs-NRW erstellt daraufhin in Ihrem Namen eine Rechnung und schickt diese an den Auftraggeber. Die Zahlung erfolgt auf das Konto der bvs-NRW und wird unverzüglich an Sie weitergeleitet.

Schriftverkehr und Entgelt

Sie erhalten von dem Briefverkehr mit dem Auftraggeber zeitgleich eine Kopie per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg – wie von Ihnen gewünscht.

Nach Eingang der Zahlungen stellt Ihnen die bvs-NRW ein Bearbeitungsentgelt von 2,0% des Honorars in Rechnung.

Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung der bvs-NRW wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung der Landesvereinigung der Prüfingenieure für Baustatik e.V. am 16. November 2005 verabschiedet und am 08. November 2006 redaktionell geändert.

Geschäftsordnung der bvs-NRW GmbH vom 08. November 2006

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